Chemikaliengesetz schützt Verbraucher / Haftung liegt bei den Herstellern : Kreuzer: Chemikaliengesetz von Wahlausgang unabhängig
Produkte, die gefährliche Chemikalien enthalten, dürfen nicht mehr in Selbstbedienungsläden verkauft oder im Versandhandel angeboten werden, Haushaltschemikalien müssen kindersichere Verschlüsse aufweisen und die Hersteller müssen künftig die Produkthaftung tragen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Die Presse (1986)
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Ort / Verlag / Datum: | 28.10.1986 |
Erscheinungsjahr: | 1986 |
Sprache: | Deutsch |
Aktive Person: | Fröhlich-Sandner, Gertrude
Kreuzer, Franz |
Klassifikation: | 347.45 Konsumentenschutz
351.77 Umweltschutz 54 Chemie 347.51 Produkthaftpflicht 577.4 Ökologie |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 347.45 Konsumentenschutz | Dokument Nr. A-542098 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |