Chemikaliengesetz schützt Verbraucher / Haftung liegt bei den Herstellern : Kreuzer: Chemikaliengesetz von Wahlausgang unabhängig

Produkte, die gefährliche Chemikalien enthalten, dürfen nicht mehr in Selbstbedienungsläden verkauft oder im Versandhandel angeboten werden, Haushaltschemikalien müssen kindersichere Verschlüsse aufweisen und die Hersteller müssen künftig die Produkthaftung tragen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Presse (1986)
Ort / Verlag / Datum:28.10.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Aktive Person:Fröhlich-Sandner, Gertrude
Kreuzer, Franz
Klassifikation:347.45 Konsumentenschutz
351.77 Umweltschutz
54 Chemie
347.51 Produkthaftpflicht
577.4 Ökologie
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Produkte, die gefährliche Chemikalien enthalten, dürfen nicht mehr in Selbstbedienungsläden verkauft oder im Versandhandel angeboten werden, Haushaltschemikalien müssen kindersichere Verschlüsse aufweisen und die Hersteller müssen künftig die Produkthaftung tragen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog