Die verfassungsrechtliche Bedeutung von Volksabstimmungen

Dem B-VG ist zwar das demokratische Prinzip als Grundprinzip zu entnehmen, jedoch - wohl unbestritten - in seiner Ausgestaltung als grundsätzlich und weit überwiegend repräsentatives System. Daraus folgt mE, dass bei der Interpretation der die Volksabstimmung betreffenden - auch einfachgesetzlichen...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Zeitschrift für Verwaltung (1986; Nr 4; S 425-431)
VerfasserIn: Barfuss, Walter
Ort / Verlag / Datum:09.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:324 Volksabstimmung
621.311 Kernkraftwerke
342.4 Bundesverfassung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Dem B-VG ist zwar das demokratische Prinzip als Grundprinzip zu entnehmen, jedoch - wohl unbestritten - in seiner Ausgestaltung als grundsätzlich und weit überwiegend repräsentatives System. Daraus folgt mE, dass bei der Interpretation der die Volksabstimmung betreffenden - auch einfachgesetzlichen - Vorschriften im Zweifel verfassungskonform zugunsten des repräsentativen Systems zu entscheiden ist.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog