Folgen bei Verstoss gegen Unterrichtungspflicht nach 99 BetrVG : BAG v.28.1.1986
Der Arbeitgeber hat den Betriebsrat nach 99 Abs.1 Satz 1 BetrVG ordnungsgemäss zu unterrichten, wenn er dessen Zustimmung zu einer personellen Einzelmassnahme einholt. Ohne die gesetzlich vorgeschriebene Unterrichtung läuft nicht die Wochenfrist des 99 Abs.3 BetrVG.
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Veröffentlicht in: | Betriebsberater (1986; Nr 26)
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Ort / Verlag / Datum: | 20.09.1986 |
Erscheinungsjahr: | 1986 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.15 Betriebsverfassung
34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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