Mitverschulden an durch Irreführung des Arbeitgebers über Arbeitsunfähigkeitsgrad provozierter Entlassung : AG Wien 5 Cr 522/85 v.5.5.1986

Wegen mangelnder Rechtspflicht des Arbeitnehmers zur Bekanntgabe der Art seiner Erkrankung begründet die falsche Mitteilung keinen Entlassungsgrund. Eine bewusst falsche Mitteilung ist aber im Rahmen des Mitverschuldens zu berücksichtigen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1986)
Ort / Verlag / Datum:19.09.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Entlassung: Arbeit
331.817 Krankenstand
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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