Mitverschulden an durch Irreführung des Arbeitgebers über Arbeitsunfähigkeitsgrad provozierter Entlassung : AG Wien 5 Cr 522/85 v.5.5.1986
Wegen mangelnder Rechtspflicht des Arbeitnehmers zur Bekanntgabe der Art seiner Erkrankung begründet die falsche Mitteilung keinen Entlassungsgrund. Eine bewusst falsche Mitteilung ist aber im Rahmen des Mitverschuldens zu berücksichtigen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1986)
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Ort / Verlag / Datum: | 19.09.1986 |
Erscheinungsjahr: | 1986 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Entlassung: Arbeit
331.817 Krankenstand 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Wegen mangelnder Rechtspflicht des Arbeitnehmers zur Bekanntgabe der Art seiner Erkrankung begründet die falsche Mitteilung keinen Entlassungsgrund. Eine bewusst falsche Mitteilung ist aber im Rahmen des Mitverschuldens zu berücksichtigen. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |