Vermutete Einwilligung für Zeitausgleich während Kündigungsfrist : AG Wien 1 Cr 2020/86 v.27.5.1986

Der ausdrücklichen Einwilligung des Arbeitgebers ist die vermutete Einwilligung gleichzuhalten, wenn der Arbeitnehmer begründeterweise annehmen kann, dass der Arbeitgeber in Kenntnis der Sachlage seine Einwilligung erteilt hätte.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1986)
Ort / Verlag / Datum:12.08.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Kündigung: Arbeit
331.13 Entlassung: Arbeit
331.81 Arbeitszeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Der ausdrücklichen Einwilligung des Arbeitgebers ist die vermutete Einwilligung gleichzuhalten, wenn der Arbeitnehmer begründeterweise annehmen kann, dass der Arbeitgeber in Kenntnis der Sachlage seine Einwilligung erteilt hätte.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog