9 Abs.2 Z.5 MRG, 37 Abs.3 MRG : OGH 5 Ob 31/86 v.8.4.1986
Die Einrichtung des Kabelfernsehnetzes entspricht dem derzeitigen Stand der Technik. Vermieter muss den Hauptmieter die Kabelverlegung, Anbringung des Endverstärkers herstellen lassen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Österr Immobilien-Zeitung (1986; Nr 16; S 286-287)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 25.08.1986 |
Erscheinungsjahr: | 1986 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.453 Mietrecht
654.19 Kabelfernsehen 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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