9 Abs.2 Z.5 MRG, 37 Abs.3 MRG : OGH 5 Ob 31/86 v.8.4.1986

Die Einrichtung des Kabelfernsehnetzes entspricht dem derzeitigen Stand der Technik. Vermieter muss den Hauptmieter die Kabelverlegung, Anbringung des Endverstärkers herstellen lassen.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Immobilien-Zeitung (1986; Nr 16; S 286-287)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 25.08.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.453 Mietrecht
654.19 Kabelfernsehen
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die Einrichtung des Kabelfernsehnetzes entspricht dem derzeitigen Stand der Technik. Vermieter muss den Hauptmieter die Kabelverlegung, Anbringung des Endverstärkers herstellen lassen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog