Die Haftung des angestellten Programmierers

Der Arbeitnehmer haftet dem Unternehmer nur bei grober Fahrlässigkeit, also bei Ausserachtlassen der elementaren Arbeits-und Vorsichtsregeln. Auch dann wird die Arbeitnehmerhaftung wegen der Verantwortung des Unternehmers für Betriebsorganisation und Betriebsrisiko eingeschränkt sein / Der Unternehm...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1986; Nr 22; S 1500-1501)
VerfasserIn: Bartsch, Michael
Ort / Verlag / Datum:10.08.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.56 Arbeitnehmerhaftpflicht
007.5 EDV
347.513 Schadenersatz
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Beschreibung
Zusammenfassung:Der Arbeitnehmer haftet dem Unternehmer nur bei grober Fahrlässigkeit, also bei Ausserachtlassen der elementaren Arbeits-und Vorsichtsregeln. Auch dann wird die Arbeitnehmerhaftung wegen der Verantwortung des Unternehmers für Betriebsorganisation und Betriebsrisiko eingeschränkt sein / Der Unternehmer ist zur Haftungsvorsorge durch eine sachgerechte Betriebsorganisation verpflichtet.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog