Die Haftung des angestellten Programmierers
Der Arbeitnehmer haftet dem Unternehmer nur bei grober Fahrlässigkeit, also bei Ausserachtlassen der elementaren Arbeits-und Vorsichtsregeln. Auch dann wird die Arbeitnehmerhaftung wegen der Verantwortung des Unternehmers für Betriebsorganisation und Betriebsrisiko eingeschränkt sein / Der Unternehm...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Betriebsberater (1986; Nr 22; S 1500-1501)
|
---|---|
VerfasserIn: |
|
Ort / Verlag / Datum: | 10.08.1986 |
Erscheinungsjahr: | 1986 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.56 Arbeitnehmerhaftpflicht
007.5 EDV 347.513 Schadenersatz 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
|
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Zusammenfassung: | Der Arbeitnehmer haftet dem Unternehmer nur bei grober Fahrlässigkeit, also bei Ausserachtlassen der elementaren Arbeits-und Vorsichtsregeln. Auch dann wird die Arbeitnehmerhaftung wegen der Verantwortung des Unternehmers für Betriebsorganisation und Betriebsrisiko eingeschränkt sein / Der Unternehmer ist zur Haftungsvorsorge durch eine sachgerechte Betriebsorganisation verpflichtet. |
---|---|
Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |