Völkerrechtliche Verantwortlichkeit der Staaten für Handlungen Privater

Zurechnung kraft Territorialhoheit? / Privates Handeln als Tatbestandsmerkmal völkerrechtlicher Verantwortlichkeit / International Law Commission (ILC) zur Staatenverantwortlichkeit: Der Staat ist nur für eigenes Verhalten verantwortlich aber insoweit auch für alles eigene Verhalten. Für das Handeln...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Recht der internationalen Wirtschaft (1986; Nr 8; S 585-590)
VerfasserIn: Gusy, Christoph
Ort / Verlag / Datum:08.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:341 Völkerrecht
347.51:352/354 Haftung, öffentliche
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Zurechnung kraft Territorialhoheit? / Privates Handeln als Tatbestandsmerkmal völkerrechtlicher Verantwortlichkeit / International Law Commission (ILC) zur Staatenverantwortlichkeit: Der Staat ist nur für eigenes Verhalten verantwortlich aber insoweit auch für alles eigene Verhalten. Für das Handeln Privater ist er allgemein nicht verantwortlich, sofern sich nicht ein besonderer Verantwortlichkeitstatbestand findet.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog