Völkerrechtliche Verantwortlichkeit der Staaten für Handlungen Privater
Zurechnung kraft Territorialhoheit? / Privates Handeln als Tatbestandsmerkmal völkerrechtlicher Verantwortlichkeit / International Law Commission (ILC) zur Staatenverantwortlichkeit: Der Staat ist nur für eigenes Verhalten verantwortlich aber insoweit auch für alles eigene Verhalten. Für das Handeln...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Recht der internationalen Wirtschaft (1986; Nr 8; S 585-590)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 08.1986 |
Erscheinungsjahr: | 1986 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 341 Völkerrecht
347.51:352/354 Haftung, öffentliche |
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
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Zusammenfassung: | Zurechnung kraft Territorialhoheit? / Privates Handeln als Tatbestandsmerkmal völkerrechtlicher Verantwortlichkeit / International Law Commission (ILC) zur Staatenverantwortlichkeit: Der Staat ist nur für eigenes Verhalten verantwortlich aber insoweit auch für alles eigene Verhalten. Für das Handeln Privater ist er allgemein nicht verantwortlich, sofern sich nicht ein besonderer Verantwortlichkeitstatbestand findet. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |