Verbotene Personenbeförderung mit Hubstapler : OGH 14 Ob 53/86 v.8.4.1986 - ABGB: 1304 - ASVG: 333 Abs.4

Das Mitverschulden eines nicht haftenden Dritten ist für die Verschuldensteilung im Verhältnis zwischen haftendem Schädiger und Geschädigtem ohne Bedeutung. Einem Arbeitnehmer, der verbotenerweise einen ihm gegenüber nicht weisungsgebundenen Arbeitskollegen auf dem Hubstapler befördert, kommt keine...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Recht der Wirtschaft (1986; Nr 8)
Ort / Verlag / Datum:08.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.56 Haftpflicht, berufliche
347.513 Schadenersatz
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Das Mitverschulden eines nicht haftenden Dritten ist für die Verschuldensteilung im Verhältnis zwischen haftendem Schädiger und Geschädigtem ohne Bedeutung. Einem Arbeitnehmer, der verbotenerweise einen ihm gegenüber nicht weisungsgebundenen Arbeitskollegen auf dem Hubstapler befördert, kommt keine Aufsehereigenschaft zu.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog