Ferialpraktikant und Ferialarbeitnehmer
Der Zweck der Tätigkeit besteht beim Ferialpraktikanten im Kennenlernen der praktischen Tätigkeit in Ergänzung zu einer theoretischen, meist schulischen Ausbildung / Liegt hingegen ein Ferialarbeitsverhältnis vor, so sind sämtliche arbeitsrechtliche Bestimmungen anzuwenden.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Österr Recht der Wirtschaft (1986; Nr 8)
|
---|---|
Ort / Verlag / Datum: | 08.1986 |
Erscheinungsjahr: | 1986 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 371.217.4 Ferienarbeit
|
Region: | Österreich
|
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Zusammenfassung: | Der Zweck der Tätigkeit besteht beim Ferialpraktikanten im Kennenlernen der praktischen Tätigkeit in Ergänzung zu einer theoretischen, meist schulischen Ausbildung / Liegt hingegen ein Ferialarbeitsverhältnis vor, so sind sämtliche arbeitsrechtliche Bestimmungen anzuwenden. |
---|---|
Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |