Ferialpraktikant und Ferialarbeitnehmer
Der Zweck der Tätigkeit besteht beim Ferialpraktikanten im Kennenlernen der praktischen Tätigkeit in Ergänzung zu einer theoretischen, meist schulischen Ausbildung / Liegt hingegen ein Ferialarbeitsverhältnis vor, so sind sämtliche arbeitsrechtliche Bestimmungen anzuwenden.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Österr Recht der Wirtschaft (1986; Nr 8)
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Ort / Verlag / Datum: | 08.1986 |
Erscheinungsjahr: | 1986 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 371.217.4 Ferienarbeit
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Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 371.217.4 Ferienarbeit | Dokument Nr. A-535757 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |