Errichtung von Wohnraum : VGH 86/13/0015, 0016 v.28.5.1986

Wenn Abgabepflichtige durch den abgeschlossenen Kaufvertrag die von der Firma errichteten Appartements schlüsselfertig übergeben erhalten sollen, sodass für die Abgabepflichtigen keine Errichtungskosten entstehen, sondern nur ein Kaufpreis zur Erlangung der von der Firma schlüsselfertig errichteten...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1986)
Ort / Verlag / Datum:09.09.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.2 Einkommensteuer
351.778.531 Wohnbau, privater
336.2.026 Steuerbegünstigungen
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Wenn Abgabepflichtige durch den abgeschlossenen Kaufvertrag die von der Firma errichteten Appartements schlüsselfertig übergeben erhalten sollen, sodass für die Abgabepflichtigen keine Errichtungskosten entstehen, sondern nur ein Kaufpreis zur Erlangung der von der Firma schlüsselfertig errichteten Wohneinheiten zu entrichten ist, sind geltend gemachte Sonderausgaben nicht anzuerkennen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog