Wenn der Urlaub ein Alptraum war : Konsumentenschutzministerium gibt Tips - Schlichtungsstelle im Handelsministerium

Eines steht aber fest: Auch im günstigsten Fall kann der ideelle Schaden eines verpatzten Urlaubs nicht ersetzt werden. Bestenfalls kann ein Teil der Kosten als 'Trostpflaster' refundiert werden.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Wiener Zeitung (1986)
Ort / Verlag / Datum:02.09.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.45 Konsumentenschutz
380.833 Reisebüro
Region:Österreich
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