Wenn der Urlaub ein Alptraum war : Konsumentenschutzministerium gibt Tips - Schlichtungsstelle im Handelsministerium

Eines steht aber fest: Auch im günstigsten Fall kann der ideelle Schaden eines verpatzten Urlaubs nicht ersetzt werden. Bestenfalls kann ein Teil der Kosten als 'Trostpflaster' refundiert werden.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Wiener Zeitung (1986)
Ort / Verlag / Datum:02.09.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.45 Konsumentenschutz
380.833 Reisebüro
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
Beschreibung
Zusammenfassung:Eines steht aber fest: Auch im günstigsten Fall kann der ideelle Schaden eines verpatzten Urlaubs nicht ersetzt werden. Bestenfalls kann ein Teil der Kosten als 'Trostpflaster' refundiert werden.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog