Leitende Angestellte und Sozialplan - neu entschieden
Zusammenfassend ist festzustellen, dass leitende Angestellte zur Erzielung von Abfindungsansprüchen zukünftig in allererster Linie auf einzelvertragliche Abreden oder auf die Wahrnehmung ihrer Interessen durch Sprecherausschüsse angewiesen sein werden.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Der Betrieb (1986; Nr 30)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 25.07.1986 |
Erscheinungsjahr: | 1986 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.77 Angestellte, leitende
331.15 Betriebsverfassung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Zusammenfassend ist festzustellen, dass leitende Angestellte zur Erzielung von Abfindungsansprüchen zukünftig in allererster Linie auf einzelvertragliche Abreden oder auf die Wahrnehmung ihrer Interessen durch Sprecherausschüsse angewiesen sein werden. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |