Bestimmbarkeit der Bestandsache und Garagen-Kurzparkvertrag
Die Bestimmbarkeit der Sache reicht bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen des 1090 ABGB für die Qualifizierung eines Vertragsverhältnisses als Bestandvertrag aus. Beim Garagen-Kurzparkvertrag ist die Bestandsache bestimmbar.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Österr Recht der Wirtschaft (1986; Nr 7; S 200-205)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 07.1986 |
Erscheinungsjahr: | 1986 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 625.748.28 Garagen
347.4 Vertragsrecht 336.2 Steuerrecht |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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