Bestimmbarkeit der Bestandsache und Garagen-Kurzparkvertrag

Die Bestimmbarkeit der Sache reicht bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen des 1090 ABGB für die Qualifizierung eines Vertragsverhältnisses als Bestandvertrag aus. Beim Garagen-Kurzparkvertrag ist die Bestandsache bestimmbar.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Recht der Wirtschaft (1986; Nr 7; S 200-205)
VerfasserIn: Sprung, Rainer
König, Bernhard
Ort / Verlag / Datum:07.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:625.748.28 Garagen
347.4 Vertragsrecht
336.2 Steuerrecht
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die Bestimmbarkeit der Sache reicht bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen des 1090 ABGB für die Qualifizierung eines Vertragsverhältnisses als Bestandvertrag aus. Beim Garagen-Kurzparkvertrag ist die Bestandsache bestimmbar.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog