Anwälte: Menschenrechte mehr beachten : Gesetzentwurf zur Strafrechtsänderung 'nur halbherzig'

Jedem Ausländer, der in Österreich vor ein Gericht gestellt wird und der der Landessprache nicht verlässlich mächtig ist, gebührt Übersetzungshilfe. Bei Verhaftungen die Zuziehung eines Rechtsanwaltes gestatten. Der Rechtsanwalt darf in Zukunft ausnahmslos nicht mehr daran gehindert werden, allein m...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Wiener Zeitung (1986)
Ort / Verlag / Datum:07.08.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:343.2 Strafrechtsreform
342.7 Menschenrechte
347.965 Rechtsanwälte
061.1:347.965 Rechtsanwaltskammer
340.131 Rechtsstaat
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Jedem Ausländer, der in Österreich vor ein Gericht gestellt wird und der der Landessprache nicht verlässlich mächtig ist, gebührt Übersetzungshilfe. Bei Verhaftungen die Zuziehung eines Rechtsanwaltes gestatten. Der Rechtsanwalt darf in Zukunft ausnahmslos nicht mehr daran gehindert werden, allein mit seinem verhafteten Klienten und ohne Beisein von Gerichtsbeamten zu reden.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog