Rechtsfragen eines Verzichts auf die friedliche Nutzung der Kernenergie
Zusammenfassend ist demnach festzuhalten, dass nach geltendem Recht die Genehmigungsbehörde die Genehmigung neuer Anlagen nur bei Fehlen der gesetzlichen Voraussetzungen und nicht etwa wegen allgemeiner sicherheitstechnischer Bedenken aufgrund des Vorfalls in dem russischen Reaktor versagen kann.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Betriebsberater (1986; Nr 20; S 1305-1310)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 20.07.1986 |
Erscheinungsjahr: | 1986 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 621.311 Kernkraftwerke
621.039 Atomenergie |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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