Rechtsfragen eines Verzichts auf die friedliche Nutzung der Kernenergie

Zusammenfassend ist demnach festzuhalten, dass nach geltendem Recht die Genehmigungsbehörde die Genehmigung neuer Anlagen nur bei Fehlen der gesetzlichen Voraussetzungen und nicht etwa wegen allgemeiner sicherheitstechnischer Bedenken aufgrund des Vorfalls in dem russischen Reaktor versagen kann.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1986; Nr 20; S 1305-1310)
VerfasserIn: Lukes, Rudolf
Ort / Verlag / Datum:20.07.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:621.311 Kernkraftwerke
621.039 Atomenergie
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 621.311 Kernkraftwerke Dokument Nr. A-529143 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage