Haftung bei grober Fahrlässigkeit gegenüber der Kaskoversicherung : OGH 4 Ob 65/85 v.13.5.1986

Wie jeder andere Fahrzeuglenker muss auch ein Taxilenker seine Fahrgeschwindigkeit den gegebenen Strassen-und Witterungsverhältnissen anpassen.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1986)
Ort / Verlag / Datum:08.07.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.86 Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung
347.56 Arbeitnehmerhaftpflicht
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Wie jeder andere Fahrzeuglenker muss auch ein Taxilenker seine Fahrgeschwindigkeit den gegebenen Strassen-und Witterungsverhältnissen anpassen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog