Rückstellung von Mieteinnahmen : VGH 83/13/0109, 0139 v.19.3.1986

Eine Rückstellung darf daher nur für einen mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit zu erwartenden Aufwand gebildet werden, der, vom Verursachungsprinzip her betrachtet, bereits jener Wirtschaftsperiode zuzurechnen ist.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1986)
Ort / Verlag / Datum:15.07.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.2 Einkommensteuer
336.2.026 Steuerbegünstigungen
347.453 Mietrecht
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Eine Rückstellung darf daher nur für einen mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit zu erwartenden Aufwand gebildet werden, der, vom Verursachungsprinzip her betrachtet, bereits jener Wirtschaftsperiode zuzurechnen ist.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog