Gültigkeit der 'Generalklausel' im Vergleich : OGH 4 Ob 144/85 v.14.1.1986

Nach der Bestimmung des 1389 ABGB erfasst die Bereinigungswirkung des Vergleiches (nur) solche Rechte nicht, die geflissentlich verheimlicht worden sind oder die Vergleichenden sich nicht vorstellen konnten. Die Bereinigungswirkung erstreckt sich auf alle Fälle, an die die Vergleichenden gedacht hab...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1986)
Ort / Verlag / Datum:15.07.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.925 Prozessvergleiche
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Nach der Bestimmung des 1389 ABGB erfasst die Bereinigungswirkung des Vergleiches (nur) solche Rechte nicht, die geflissentlich verheimlicht worden sind oder die Vergleichenden sich nicht vorstellen konnten. Die Bereinigungswirkung erstreckt sich auf alle Fälle, an die die Vergleichenden gedacht haben oder denken konnten.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog