Ärzte einer Gemeinschaftspraxis haften gemeinsam für Fehler : BGH macht auch Kollegen für Schäden an Patienten verantwortlich / Behinderter hat Anspruch auf Auto

Der BGH stellte nun in letzter Instanz fest, dass beide Ärzte - ähnlich wie die Mitglieder einer Anwaltssozietät - haften. Das gelte jedenfalls dann, wenn Ärzte ähnlicher Fachrichtung als 'Institut' auftreten und 'weithin austauschbare ärztliche Leistungen anbieten und erbringen'...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Frankfurter Rundschau (1986)
VerfasserIn: Knapp, Ursula
Ort / Verlag / Datum:20.06.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:614.23 Ärzte
347.56 Haftpflicht, berufliche
61:34.096 Medizin: Rechtsprobleme
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 614.23 Ärzte Dokument Nr. A-527910 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage