Tätige Reue statt Strafe

Grob gerechnet, mussten mehr als zwei Drittel aller angefallenen Straffälle, auf die die Voraussetzungen für das Tätigwerden eines 'Konfliktreglers' - Geständnis des Täters, eindeutige Beweislage, Bereitschaft des Geschädigten zum Ausgleich mit dem Täter - zutrafen, nicht weiter verfolgt w...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Furche (1986; Nr 25)
VerfasserIn: Teller, Tino
Ort / Verlag / Datum:20.06.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:343.121 Jugendstrafrecht
343.87 Resozialisierung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Grob gerechnet, mussten mehr als zwei Drittel aller angefallenen Straffälle, auf die die Voraussetzungen für das Tätigwerden eines 'Konfliktreglers' - Geständnis des Täters, eindeutige Beweislage, Bereitschaft des Geschädigten zum Ausgleich mit dem Täter - zutrafen, nicht weiter verfolgt werden.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog