Tätige Reue statt Strafe
Grob gerechnet, mussten mehr als zwei Drittel aller angefallenen Straffälle, auf die die Voraussetzungen für das Tätigwerden eines 'Konfliktreglers' - Geständnis des Täters, eindeutige Beweislage, Bereitschaft des Geschädigten zum Ausgleich mit dem Täter - zutrafen, nicht weiter verfolgt w...
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Veröffentlicht in: | Die Furche (1986; Nr 25)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 20.06.1986 |
Erscheinungsjahr: | 1986 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 343.121 Jugendstrafrecht
343.87 Resozialisierung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Grob gerechnet, mussten mehr als zwei Drittel aller angefallenen Straffälle, auf die die Voraussetzungen für das Tätigwerden eines 'Konfliktreglers' - Geständnis des Täters, eindeutige Beweislage, Bereitschaft des Geschädigten zum Ausgleich mit dem Täter - zutrafen, nicht weiter verfolgt werden. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |