Abgeltungsbetrag bei einvernehmlicher Ehescheidung : VGH 85/13/0115 v.9.4.1986

Aufwendungen, die sich als Folge einer Ehescheidung im Einvernehmen nach 55 a Ehegesetz ergeben, von den beiden Fällen des zweiten und dritten Satzes des 34 Abs.3 EStG abgesehen, können keine aussergewöhnliche Belastung im Sinne des 34 EStG sein.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1986)
Ort / Verlag / Datum:11.07.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.627 Ehescheidung
336.2 Einkommensteuer
34.038 Rechtsprechung
336.2 Steuerrecht
Region:Österreich
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Beschreibung
Zusammenfassung:Aufwendungen, die sich als Folge einer Ehescheidung im Einvernehmen nach 55 a Ehegesetz ergeben, von den beiden Fällen des zweiten und dritten Satzes des 34 Abs.3 EStG abgesehen, können keine aussergewöhnliche Belastung im Sinne des 34 EStG sein.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog