Verspätete Bekanntgabe einer Schwangerschaft : AG Wien 1 Cr 54/85 v.21.5.1986

Voraussetzung ist lediglich, dass die Arbeitnehmerin im Zeitpunkt der Kündigung tatsächlich schwanger war / Eine verspätete Vorlage der ärztlichen Bestätigung zulässig, wenn deren frühere Erlangung durch die Arbeitnehmerin bei einer Frühschwangerschaft nicht möglich gewesen ist.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1986)
Ort / Verlag / Datum:11.07.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.83 Mutterschutz
331.135 Kündigungsschutz
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Voraussetzung ist lediglich, dass die Arbeitnehmerin im Zeitpunkt der Kündigung tatsächlich schwanger war / Eine verspätete Vorlage der ärztlichen Bestätigung zulässig, wenn deren frühere Erlangung durch die Arbeitnehmerin bei einer Frühschwangerschaft nicht möglich gewesen ist.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog