'Bestätigung' als ausdrückliche Zustimmung zur Kündigung : OGH 4 Ob 83, 84/85 v.28.10.1985 - ArbVG: 105 - ABGB: 871

Wird die 'Bestätigung' (Formulartext) einer Liste zu kündigender Arbeitnehmer durch die Unterschrift des Betriebsratsobmanns sowohl von diesem als auch vom Betriebsinhaber als Einverständnis mit den Kündigungen verstanden, so liegt eine ausdrückliche Zustimmungserklärung des Betriebsrates...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Industrie (1986; Nr 25)
Ort / Verlag / Datum:18.06.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.15 Arbeitsverfassung
331.13 Kündigung: Arbeit
331.15 Mitbestimmung
331.152 Betriebsrat
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.15 Arbeitsverfassung Dokument Nr. A-527453 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage