Unverzüglichkeit des Entlassungsausspruchs : OGH 4 Ob 87/85 v.10.9.1985 - AngG: 27 Z.1 - ABGB: 1162

Der Grundsatz der Unverzüglichkeit gilt für den Ausspruch der Entlassung, nicht jedoch für die Geltendmachung der hiefür massgebenden Gründe. Für diese genügt es, dass sie vom Arbeitgeber im Prozess nachgewiesen werden.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Industrie (1986; Nr 25)
Ort / Verlag / Datum:18.06.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Entlassung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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