Entlassung wegen Mankos Abfertigung bei Arbeitnehmerkündigung und nachfolgender ungerechtfertigter Entlassung : OGH 4 Ob 92/85 v.10.9.1985 - AngG: 23, 27 Z.1

Der Entlassungsgrund nach 27 Z.1 AngG kommt bei Auftreten eines Mankos nur dann in Betracht, wenn dem Angestellten ein damit zusammenhängendes, schuldhaftes und pflichtwidriges Verhalten vorgeworfen werden kann.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Industrie (1986; Nr 25)
Ort / Verlag / Datum:18.06.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Entlassung: Arbeit
331.133 Abfertigung (Arbeitnehmer)
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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