Der Entwurf für ein neues Bundesverfassungsschutzgesetz : Eine datenschutzrechtliche Würdigung

Die spezialgesetzliche Wiederholung des schon nach allgemeinem Datenschutzrecht geltenden Erforderlichkeitsprinzips ist keine bereichsspezifische Regelung der Datenverarbeitung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Öffentliche Verwaltung (1986; Nr 12; S 496-504)
VerfasserIn: Bäumler, Helmut
Ort / Verlag / Datum:06.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.75 Sicherheit, öffentliche
342.721 Datenschutz
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die spezialgesetzliche Wiederholung des schon nach allgemeinem Datenschutzrecht geltenden Erforderlichkeitsprinzips ist keine bereichsspezifische Regelung der Datenverarbeitung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog