Folgen des Zuwiderhandelns gegen einen Schenkungsvertrag auf den Todesfall
Verletzt bei einer Schenkung auf den Todesfall der Geschenkgeber (Erblasser) den Vertrag, versucht er z. B. die Sachen an einen Dritten zu veräussern, sie zu beschädigen oder zu zerstören, so stehen dem Beschenkten schon bei Lebzeiten des Geschenkgebers gegen diesen Unterlassungsansprüche zu.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Österr Notariats-Zeitung (1986; Nr 5; S 97-100)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 05.1986 |
Erscheinungsjahr: | 1986 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.472 Schenkungen
347.513 Schadenersatz |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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