Folgen des Zuwiderhandelns gegen einen Schenkungsvertrag auf den Todesfall

Verletzt bei einer Schenkung auf den Todesfall der Geschenkgeber (Erblasser) den Vertrag, versucht er z. B. die Sachen an einen Dritten zu veräussern, sie zu beschädigen oder zu zerstören, so stehen dem Beschenkten schon bei Lebzeiten des Geschenkgebers gegen diesen Unterlassungsansprüche zu.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Notariats-Zeitung (1986; Nr 5; S 97-100)
VerfasserIn: Kurschel, Irene
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 05.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.472 Schenkungen
347.513 Schadenersatz
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Verletzt bei einer Schenkung auf den Todesfall der Geschenkgeber (Erblasser) den Vertrag, versucht er z. B. die Sachen an einen Dritten zu veräussern, sie zu beschädigen oder zu zerstören, so stehen dem Beschenkten schon bei Lebzeiten des Geschenkgebers gegen diesen Unterlassungsansprüche zu.
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Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog