Verwertung von Urheberrechten : BMF GZ. 06 2240/2-IV/6/86 v.6.6.1986

Bei den nach 38 Abs.4 begünstigten Einkünften muss es sich um Einkünfte handeln, die direkt als Entgelt für urheberrechtlich geschützte Leistungen des Urhebers gezahlt werden, wie dies z. B. bei Autorenhonoraren.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1986)
Ort / Verlag / Datum:27.06.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.78 Urheberrecht
336.2 Einkommensteuer
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Bestandshinweis

Der vorliegende Titel ist in den folgenden Bestand integriert:
ARD Betriebsdienst (1986)