Verwertung von Urheberrechten : BMF GZ. 06 2240/2-IV/6/86 v.6.6.1986

Bei den nach 38 Abs.4 begünstigten Einkünften muss es sich um Einkünfte handeln, die direkt als Entgelt für urheberrechtlich geschützte Leistungen des Urhebers gezahlt werden, wie dies z. B. bei Autorenhonoraren.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1986)
Ort / Verlag / Datum:27.06.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.78 Urheberrecht
336.2 Einkommensteuer
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Bei den nach 38 Abs.4 begünstigten Einkünften muss es sich um Einkünfte handeln, die direkt als Entgelt für urheberrechtlich geschützte Leistungen des Urhebers gezahlt werden, wie dies z. B. bei Autorenhonoraren.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog