Verwertung von Urheberrechten : BMF GZ. 06 2240/2-IV/6/86 v.6.6.1986
Bei den nach 38 Abs.4 begünstigten Einkünften muss es sich um Einkünfte handeln, die direkt als Entgelt für urheberrechtlich geschützte Leistungen des Urhebers gezahlt werden, wie dies z. B. bei Autorenhonoraren.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1986)
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Ort / Verlag / Datum: | 27.06.1986 |
Erscheinungsjahr: | 1986 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.78 Urheberrecht
336.2 Einkommensteuer 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Bei den nach 38 Abs.4 begünstigten Einkünften muss es sich um Einkünfte handeln, die direkt als Entgelt für urheberrechtlich geschützte Leistungen des Urhebers gezahlt werden, wie dies z. B. bei Autorenhonoraren. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |