OGH-Entscheidung zum Satellitenfernsehen
Die gesetzliche Lizenz des 59 a UrhG greift nur dann ein, wenn 'ausländische Rundfunksendungen... zur gleichzeitigen, vollständigen und unveränderten Weitersendung mit Hilfe von Leitungen benutzt werden... '.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Österr Recht der Wirtschaft (1986; Nr 6)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 06.1986 |
Erscheinungsjahr: | 1986 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 654.19 Fernsehen
347.78 Urheberrecht 336.28 Gebühren 654.19 Kabelfernsehen 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Die gesetzliche Lizenz des 59 a UrhG greift nur dann ein, wenn 'ausländische Rundfunksendungen... zur gleichzeitigen, vollständigen und unveränderten Weitersendung mit Hilfe von Leitungen benutzt werden... '. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |