Keine Vereitelung des Zustandekommens eines Arbeitsverhältnisses ohne Vorsatz : VGH 85/08/0084 v.30.9.1985
Ist die Kausalität zwischen dem Verhalten des Vermittelten (z. B. Zuspätkommen zum Vorstellungstermin) und dem Nichtzustandekommen des Beschäftigungsverhältnisses zu bejahen, dann muss geprüft werden, ob der Vermittelte vorsätzlich gehandelt hat.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1986)
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Ort / Verlag / Datum: | 13.06.1986 |
Erscheinungsjahr: | 1986 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 368.44 Arbeitslosenversicherung (SV)
368.4.025.8 Versicherungsleistungen (SV) 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 368.44 Arbeitslosenversicherung (SV) | Dokument Nr. A-524905 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |