Keine Vereitelung des Zustandekommens eines Arbeitsverhältnisses ohne Vorsatz : VGH 85/08/0084 v.30.9.1985

Ist die Kausalität zwischen dem Verhalten des Vermittelten (z. B. Zuspätkommen zum Vorstellungstermin) und dem Nichtzustandekommen des Beschäftigungsverhältnisses zu bejahen, dann muss geprüft werden, ob der Vermittelte vorsätzlich gehandelt hat.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1986)
Ort / Verlag / Datum:13.06.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.44 Arbeitslosenversicherung (SV)
368.4.025.8 Versicherungsleistungen (SV)
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 368.44 Arbeitslosenversicherung (SV) Dokument Nr. A-524905 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage