Ausdehnung der Tarifzuständigkeit einer Gewerkschaft auf ein einziges Unternehmen eines anderen Wirtschaftszweiges : BAG v.19.11.1985

Kann damit eine Gewerkschaft selbst bestimmen, welche Arbeitnehmer Mitglieder werden können und für welche Arbeitnehmer sie ihre Aufgaben als Gewerkschaft wahrnehmen will, so steht es ihr auch frei, diesen Zuständigkeitsbereich zu ändern.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1986; Nr 23)
Ort / Verlag / Datum:06.06.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.116 Tarifverträge
342.728 Koalitionsrecht
331.881 Gewerkschaften
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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