Ausdehnung der Tarifzuständigkeit einer Gewerkschaft auf ein einziges Unternehmen eines anderen Wirtschaftszweiges : BAG v.19.11.1985
Kann damit eine Gewerkschaft selbst bestimmen, welche Arbeitnehmer Mitglieder werden können und für welche Arbeitnehmer sie ihre Aufgaben als Gewerkschaft wahrnehmen will, so steht es ihr auch frei, diesen Zuständigkeitsbereich zu ändern.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Der Betrieb (1986; Nr 23)
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Ort / Verlag / Datum: | 06.06.1986 |
Erscheinungsjahr: | 1986 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.116 Tarifverträge
342.728 Koalitionsrecht 331.881 Gewerkschaften 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Kann damit eine Gewerkschaft selbst bestimmen, welche Arbeitnehmer Mitglieder werden können und für welche Arbeitnehmer sie ihre Aufgaben als Gewerkschaft wahrnehmen will, so steht es ihr auch frei, diesen Zuständigkeitsbereich zu ändern. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |