Unterbrechungszeitraum und Umfang der erlaubten Mehrfachüberlassung nach dem Arbeitnehmer-Überlassungsgesetz

Der Versagungsgrund des Art.1 3 Abs.1 Nr.6, 1. Halbsatz AÜG liegt nicht vor, wenn ein Verleiher einen Leiharbeitnehmer an denselben Entleiher ohne Einhaltung einer Unterbrechungszeit von 25 % des vorangegangenen Überlassungszeitraums gemäss den Durchführungsanweisungen überlässt / Statt dessen greif...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1986; Nr 16; S 1079-1082)
VerfasserIn: Bauer, Dietmar
Ort / Verlag / Datum:10.06.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.116 Leiharbeit
331.61 Arbeitsmarktförderung
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
Beschreibung
Zusammenfassung:Der Versagungsgrund des Art.1 3 Abs.1 Nr.6, 1. Halbsatz AÜG liegt nicht vor, wenn ein Verleiher einen Leiharbeitnehmer an denselben Entleiher ohne Einhaltung einer Unterbrechungszeit von 25 % des vorangegangenen Überlassungszeitraums gemäss den Durchführungsanweisungen überlässt / Statt dessen greift der Versagungsgrund gem. Art.1 3 Abs.1 Nr.1 AÜG ein, wenn durch das Überschreiten der Frist des Art.1 3 Abs.1 Nr.6 AÜG Arbeitsvermittlung betrieben wird.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog