Gesamtrechtsnachfolge nach dem StruktVG : OGH 6 Ob 1/86 v.23.1.1986
Auch nach der Streichung des Wortes 'abgabenrechtlich' in 1 Abs.5 erster Satz StruktVG hat sich der Regelungszweck des StruktVG nicht geändert.
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Veröffentlicht in: | Österr Recht der Wirtschaft (1986; Nr 5)
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Ort / Verlag / Datum: | 05.1986 |
Erscheinungsjahr: | 1986 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 65.016 Unternehmerwechsel
338.92 Strukturpolitik 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Auch nach der Streichung des Wortes 'abgabenrechtlich' in 1 Abs.5 erster Satz StruktVG hat sich der Regelungszweck des StruktVG nicht geändert. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |