Gesamtrechtsnachfolge nach dem StruktVG : OGH 6 Ob 1/86 v.23.1.1986

Auch nach der Streichung des Wortes 'abgabenrechtlich' in 1 Abs.5 erster Satz StruktVG hat sich der Regelungszweck des StruktVG nicht geändert.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Recht der Wirtschaft (1986; Nr 5)
Ort / Verlag / Datum:05.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:65.016 Unternehmerwechsel
338.92 Strukturpolitik
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Beschreibung
Zusammenfassung:Auch nach der Streichung des Wortes 'abgabenrechtlich' in 1 Abs.5 erster Satz StruktVG hat sich der Regelungszweck des StruktVG nicht geändert.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog