Der übergangene Nachbar im gewerberechtlichen Betriebsanlagenverfahren - zur neuen Judikatur des VWGH

Zuständig für das Verfahren mit dem übergangenen Nachbarn ist die Bewilligungsbehörde erster Instanz.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Recht der Wirtschaft (1986; Nr 5; S 135-140)
VerfasserIn: Schwarzer, Stephan
Ort / Verlag / Datum:05.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.824.1 Gewerbeordnung
351.95 Verwaltungsverfahren
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Beschreibung
Zusammenfassung:Zuständig für das Verfahren mit dem übergangenen Nachbarn ist die Bewilligungsbehörde erster Instanz.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog