Vorliegen eines Umstandes höherer Gewalt im Falle eines Streiks : BVerwG v.24.9.1985

Ein Fall höherer Gewalt i. S. von Art.18 I der Verordnung (EWG) Nr.1373/70 kann auch dann vorliegen, wenn der Käufer und Einführer das Getreide infolge der Anwendung der im Kaufvertrag vereinbarten 'strike-extension-clause' durch den Verkäufer nicht fristgerecht einführen konnte.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neue juristische Wochenschrift (1986; Nr 22; S 1447-1448)
Ort / Verlag / Datum:28.05.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.451 Kaufverträge
347.56 Haftpflicht, berufliche
331.892 Streiks
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Beschreibung
Zusammenfassung:Ein Fall höherer Gewalt i. S. von Art.18 I der Verordnung (EWG) Nr.1373/70 kann auch dann vorliegen, wenn der Käufer und Einführer das Getreide infolge der Anwendung der im Kaufvertrag vereinbarten 'strike-extension-clause' durch den Verkäufer nicht fristgerecht einführen konnte.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog