Abfertigung zur Bereinigung offener Ansprüche : VGH 85/14/0162 v.8.4.1986
Gemäss 67 Abs.6 EStG sind nur solche sonstigen Bezüge begünstigt, die für die Auflösung des Dienstverhältnisses typisch sind. Zu einer Abfertigung nach 67 Abs.6 EStG wird aber eine Zahlung nicht schon mit ihrer Bezeichnung als Abfertigung. Sie muss vielmehr nach ihrem wirtschaftlichen Gehalt tatsäch...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1986)
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Ort / Verlag / Datum: | 06.06.1986 |
Erscheinungsjahr: | 1986 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.133 Abfertigung (Arbeitnehmer)
336.2 Lohnsteuer 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Exemplare / Bindeeinheiten
SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.133 Abfertigung (Arbeitnehmer) | Dokument Nr. A-521106 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |