Kündigung von Betriebsrats-Ersatzmitgliedern : AG Wien 7 Cr 177/85 v.11.12.1985

120 Abs.1 ArbVG - Es ist daher davon auszugehen, dass Ersatzmitglieder stets nur unter den Voraussetzungen der längeren Vertretungstätigkeit und der ordnungsgemässen Mitteilung an den Betriebsinhaber Kündigungs-und Entlassungsschutz geniessen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1986)
Ort / Verlag / Datum:30.05.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.135 Kündigungsschutz
331.152 Betriebsrat
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:120 Abs.1 ArbVG - Es ist daher davon auszugehen, dass Ersatzmitglieder stets nur unter den Voraussetzungen der längeren Vertretungstätigkeit und der ordnungsgemässen Mitteilung an den Betriebsinhaber Kündigungs-und Entlassungsschutz geniessen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog