Geltendmachung der Konkurrenzklausel : OGH 4 Ob 142/84 v.19.12.1984
Durch Kündigung des AG wird das Dienstverhältnis noch nicht beendet, sondern lediglich in das Abwicklungsstadium versetzt. Eine vereinbarte Konkurrenzklausel bleibt wirksam, wenn das Dienstverhältnis vor Ablauf der Kündigungsfrist im beiderseitigen Einvernehmen aufgelöst wird / Der Angestellte kann...
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Veröffentlicht in: | Zeitschrift für Arbeitsrecht und Sozialrecht (1986; Nr 3)
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Ort / Verlag / Datum: | 05.1986 |
Erscheinungsjahr: | 1986 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.77(094.5) Angestelltengesetz
331.13 Kündigung: Arbeit 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Durch Kündigung des AG wird das Dienstverhältnis noch nicht beendet, sondern lediglich in das Abwicklungsstadium versetzt. Eine vereinbarte Konkurrenzklausel bleibt wirksam, wenn das Dienstverhältnis vor Ablauf der Kündigungsfrist im beiderseitigen Einvernehmen aufgelöst wird / Der Angestellte kann durch eine Konkurrenzklausel nicht gezwungen werden, seinen erlernten Beruf aufzugeben und damit in eine berufsfremde Sparte mit zwangsläufig geringerem Einkommen überzuwechseln. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |