Der Abruf von Informationen im Bildschirmtextsystem als Rechtsgeschäft
Insgesamt kann also der Anbieter sich gewisse Beweismittel beschaffen. Sie sind aber kostenaufwendig. Dennoch wird man die Darlegungs-und Beweislast dem Anbieter auferlegen müssen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Der Betrieb (1986; Nr 20)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 16.05.1986 |
Erscheinungsjahr: | 1986 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 654.17 Bildschirmtext
301.165 Kommunikation 381.717 Lieferbedingungen 347.4 Vertragsrecht 347.56 Haftpflicht, berufliche |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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