Der Abruf von Informationen im Bildschirmtextsystem als Rechtsgeschäft

Insgesamt kann also der Anbieter sich gewisse Beweismittel beschaffen. Sie sind aber kostenaufwendig. Dennoch wird man die Darlegungs-und Beweislast dem Anbieter auferlegen müssen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1986; Nr 20)
VerfasserIn: Redeker, Helmut
Ort / Verlag / Datum:16.05.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:654.17 Bildschirmtext
301.165 Kommunikation
381.717 Lieferbedingungen
347.4 Vertragsrecht
347.56 Haftpflicht, berufliche
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
Schreiben Sie den ersten Kommentar!
Bitte loggen Sie sich zuerst ein